Das neue EU-Garantielabel GARAN
Dirk EichlerWährend der europäische Online-Handel noch aktiv an der Umsetzung arbeitet, führen wir das neue, strenge Verbraucherschutz-Label der Europäischen Union bereits Wochen vor der gesetzlichen Deadline ein. Hintergrund ist die weitreichende Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825, welche durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 konkretisiert wurde.
Ab dem 27. September 2026 müssen alle Online-Händler in der EU Verbraucher mittels einer einheitlichen Harmonised Notice und dem sogenannten GARAN-Label visuell über gesetzliche Mängelrechte und freiwillige Herstellergarantien aufklären.
Der Teufel steckt im Detail
Die eigentliche Herausforderung liegt – besonders für kleinere Unternehmen ohne eigene Grafikabteilung – im Detail: Die von der EU-Kommission am 19. März 2026 in den Official Practical Guidelines bereitgestellten „hochauflösenden Vektordateien“ erweisen sich in der Praxis als problematisch. So lassen sich zum Beispiel die SVG-Dateien in einigen älteren Grafikprogrammen nicht verlustfrei importieren. Die beigefügten JPG-Dateien sind wiederum aufgrund ihrer geringen Auflösung und schlechten Komprimierung für den professionellen Einsatz unbrauchbar. Zudem wirft es Fragen auf, warum die EU bei den Dateinamen nicht auf die offiziellen ISO-Ländercodes setzt, sondern scheinbar willkürliche, dreistellige Kürzel verwendet (z. B. DEN und ENG).
Pionierarbeit
Anstatt auf offizielle Updates oder Erleichterungen aus Brüssel zu warten, hat unser Team die Initiative ergriffen und die technische Einbindung trotz dessen erfolgreich gemeistert. Das Ergebnis ist eine nahtlose und elegante Integration, die das minimalistische Galerie-Design unserer Plattform wahrt und gleichzeitig maximale Verbrauchersicherheit bietet:
- Interaktives Nested-Label (GARAN): Auf den Produktseiten der exklusiven WALL ART und ART EDITION wurde ein das EU Nested-Label implementiert. Ein Klick öffnet ein vollflächiges, zentriertes Popup-Fenster mit der rechtskonformen EU Aufklärung über unsere 5-jährige Haltbarkeitsgarantie. Damit erfüllen wir die vorvertraglichen Informationen.
- Warenkorb-Konformität: Das Nested-Label wird sowohl im ausziehbaren Warenkorbeinschub als auch auf der großen Haupt-Warenkorbseite zeilenweise direkt bei den Wandbildern, wo die Garantie zutrifft, angezeigt.
- Sprachgeführtes EU-Notice im Footer: Direkt über unserem „MADE IN GERMANY“-Siegel wurde das offizielle, blaue EU-Gewährleistungswappen eingebettet. Das System erkennt automatisch die Browsersprache und leitet deutsche sowie englische Kunden sekundenschnell zum offiziellen PDF-Informationsblatt weiter.
- Transparente Garantiebedingungen: Die separate Landingpage (/pages/haltbarkeitsgarantie) enthält die vorgeschriebenen Formulierungen, den unentgeltlichen Gewährleistungshinweis, den Namen des Garantiegebers sowie den genauen Ablauf
- Dauerhafter Datenträger nach dem Kauf (E-Mail): Sie erhalten die gesetzlich verpflichtende Harmonised Notice (Gewährleistungs-Informationen) als PDF Anhang direkt mit der Bestellbestätigung geliefert

Als langjähriger Stammkunde wissen Sie natürlich, dass wir die meisten der jetzt geforderten Punkte der EU, wie etwa die transparenten Garantiebedingungen, schon seit Jahren proaktiv umgesetzt haben. Auch das Thema „Greenwashing“ haben wir lange vor der gesetzlichen Regelung nie betrieben – ehrliche Produktkommunikation und echte Qualität waren für uns schon immer Standard, keine Marketing-Floskel.
Die neue EU Richtlinie 2024/825, befasst sich daher neben Garantien auch intensiv mit dem Thema Umweltbezogene Angaben. Verboten sind dabei generische Umweltaussagen, so dürfen zum Beispiel Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, oder „klimaneutral“ ab September 2026 nicht mehr ohne anerkannten, unabhängigen Nachweis oder Zertifizierung pauschal auf der Website verwendet werden.
Alle unsere Wandbilder sind aufgrund der Materialeigenschaften von Alu-Dibond auf extreme Langlebigkeit ausgelegt und formstabil. Durch den Verbund aus massivem Aluminium und einem robusten Kern nutzen wir Werkstoffe, die am Ende ihres Lebenszyklus über spezialisierte, thermisch-mechanische Trennverfahren (Delaminierung) stofflich getrennt und zu fast 100 % in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Dank hocheffizienter UV-Schutztinten garantieren wir zudem eine jahrzehntelange Farbechtheit, die den vorzeitigen Verschleiß und unnötigen Ressourceneinsatz effektiv verhindert; außerdem sind alle unsere Verpackungskomponenten gem. der PPWR zu 100% recylingfähig, die EU-Konformitätserklärungen dazu finden Sie in unserem Download-Bereich.

Mit der frühzeitigen Umsetzung der EU-Richtlinie beweisen wir - nach der transparenten und auch sehr frühen Einführung des EU-Widerrufsbuttons im Februar 2026 - einmal mehr: Digitaler Pioniergeist, kompromisslose Rechtssicherheit und ein visueller Premium-Anspruch im modernen E-Commerce gehen perfekt Hand in Hand.
Im nachfolgend finden Sie eine Checkliste was Sie beachten müssen wenn Sie selbst Onlinehändler oder Ladeninhaber sind.
Checkliste: So setzen Sie die GARAN-Regelung um
Im E-Commerce (Online-Shops & Marktplätze)
- Permanente Shop-Einbindung: Die standardisierte EU-Notice (Mängelrecht-Hinweis) als PDF fest und dauerhaft auf der Webseite hinterlegen.
- GARAN-Label schalten: Das visuelle EU-Garantielabel farbig direkt auf der Produktseite platzieren, sofern eine qualifizierte Herstellergarantie vorliegt.
- Präsenz im Warenkorb: Den visuellen Hinweis der des GARAN-Label direkt im Warenkorbbereich für den Kunden gut sichtbar anzeigen bei den Produkten die es betrifft.
- Versand per Bestellbestätigung: Das offizielle PDF der EU-Notice zwingend an die automatische Bestellbestätigungs-E-Mail anhängen.
Im stationären Handel (Ladengeschäfte)
- Aushang der EU-Notice: Die harmonisierte Mitteilung muss gut sichtbar im Verkaufsraum ausgestellt werden (z. B. als Wandposter am Eingang oder Aufsteller an den Kassen).
- Mindestgröße einhalten: Für den physischen Aushang im Geschäft ist eine Mindestgröße von DIN A4 gesetzlich vorgeschrieben.
- GARAN-Label am Produkt: Das Garantie-Etikett muss direkt auf der Produktverpackung, dem Produkt selbst oder am Warenregal angebracht werden (Mindestgröße hierbei: 95 × 100 mm).
- Erlaubte Graustufen: Im Gegensatz zum Online-Handel ist im Ladengeschäft neben der bevorzugten Farbigen Version auch der Druck in Schwarz-Weiß gestattet.
Für beide Kanäle zwingend zu beachten
- Haltbarkeitsgarantie prüfen: Das GARAN-Label ausschließlich bei freiwilligen, kostenlosen Hersteller-Haltbarkeitsgarantien nutzen, die über zwei Jahre hinausgehen.
- QR-Code unverändert lassen: Der integrierte QR-Code ist fester Bestandteil der EU-Vorlage, verlinkt direkt auf das „Your Europe“-Portal der EU und darf nicht verändert oder umgeleitet werden.
- Produktdaten eintragen: Lediglich die drei dafür vorgesehenen, editierbaren Felder im GARAN-Label (Garantiedauer, Marke und Modellnummer) dürfen angepasst werden.
Konsequenzen bei Missachtung
Abmahnrisiko bei Zuwiderhandlung: Fehlerhafte, fehlende oder manipulierte Labels und Hinweise stellen einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und können sofort kostspielige Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall sollten Händler eine qualifizierte Rechtsberatung hinzuziehen. Nachfolgend noch einige Links zu dem Thema:
Offizielle Dateien und Informationen der EU zum Download:
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees/index_de.htm
Informationen zur Einbindung und Rechtlichen Einordnung:
https://www.seo-kueche.de/blog/gewaehrleistungs-und-garantielabel-ab-september-2026/