Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Dirk EichlerAb dem 12. August 2026 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – kurz PPWR). Die Verordnung (EU) 2025/40 löst die alte Richtlinie ab und bringt umfassende, harmonisierte Vorgaben für alle Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen. Das übergeordnete Ziel der EU ist klar: Drastische Reduzierung von Verpackungsmüll, die Durchsetzung einer echten Kreislaufwirtschaft und der strikte Ausschluss von Gefahrstoffen.
Für uns bedeutet der offizielle Stichtag keine Umstellung, sondern lediglich die formelle Bestätigung unseres bestehenden Qualitätsanspruchs. Wir haben alle gesetzlich geforderten Prüfverfahren durchlaufen und die technische Dokumentation lückenlos abgeschlossen.
Für Sie als Kunden bedeutet das maximale Transparenz und die Gewissheit, dass Ihre großformatige Fotokunst in einer rechtssicheren, schadstofffreien und umweltgerechten Verpackung reist.
Was fordert die PPWR 2026 von Unternehmen?
Die neue Verordnung nimmt Händler und Erzeuger gleichermaßen in die Pflicht. Ab August 2026 dürfen Verpackungen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn deren Konformität mit den Nachhaltigkeitsanforderungen der EU mathematisch und chemisch nachgewiesen ist. Zu den zentralen Kernpflichten gehören:
Stoffminimierung (Artikel 5): Striktes Einhalten von Schwermetall-Grenzwerten und der Ausschluss problematischer Chemikalien wie PFAS.
Recyclingfähiges Design (Artikel 6): Verpackungen müssen so konstruiert sein, dass sie problemlos in bestehenden Wertstoffströmen wiederverwertet werden können.
Leerraum-Minimierung (Artikel 9): Der maximale Anteil an ungenutztem Leerraum in Versandkartons wird streng begrenzt (Vermeidung von „Mogelpackungen“).
EU-Konformitätserklärung (DoC): Jede Verpackungsart erfordert ein offizielles Zertifikat sowie eine technische Hintergrund-Akte, die fünf Jahre archiviert werden muss.
Unser Verpackungskonzept
Wir haben unser gesamtes Sortiment analysiert und für jede Komponente, die Ihr Kunstwerk auf dem Transportweg umgibt, eine eigenständige EU-Konformitätserklärung erstellt. So setzt sich unsere sichere Transportkette zusammen:
- Die Produktbox (Vollkarton – PAP 21): Direkt am Bild nutzen wir eine maßgefertigte Klappschachtel aus reinem Monomaterial Papier. Die Box ist nachweislich mit mineralölfreien Farben (MOSH/MOAH-frei) bedruckt. Sie kann ohne Trennen direkt in das Altpapier gegeben werden.
- Der Kantenschutz (PE-LD Schaumstoff – PE-LD 04): Um die empfindlichen Ecken der Acrylglas- und Alu-Dibond-Bilder vor Stößen zu schützen, nutzen wir elastische U-Schaumprofile. Das Material ist laut offizieller Herstellererklärung der NMC SA garantiert frei von Weichmachern (Phthalaten), PVC und umweltschädlichen PFAS-Verbindungen. Die Profile enthalten mindestens 30 % Recycling-Material und gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne.
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Der Versandkarton: Modulare Wellpappe (PAP 20): Die äußere Transporthülle schützt das Paket auf dem Versandweg. Während die neue PPWR ab August 2026 strenge Regeln gegen „Mogelpackungen“ und unnötiges Füllmaterial vorschreibt, gehen wir einen Schritt weiter: 0 % Leerraum durch Passgenauigkeit: Unsere Versandkartons sind exakt auf die flachen Maße der jeweiligen Wandbilder angefertigt. Es entsteht beim Einzelversand rechnerisch überhaupt kein Leerraum. Der modulare Verpackungs-Clou: Bestellen Sie zwei Kunstwerke gleichzeitig, greift unser modulares System. Der Karton passt sich flexibel an und nimmt exakt ein oder zwei Produktboxen auf – ohne dass zusätzliches Füllmaterial oder ein zweiter Versandweg nötig wird. Das spart Ressourcen beim Transport und minimiert das Abfallvolumen beim Empfänger auf ein absolutes Minimum.
Transparenz für Kunden, Unternehmen und Behörden
Hinter jeder dieser drei Komponenten liegt eine von uns geprüfte technische Dokumentation. Da uns Transparenz wichtig ist und wir die Informationspflichten der neuen Verordnung ernst nehmen, haben wir die offiziellen Dokumente für Prüfbehörden und interessierte Kunden transparent zum Einsehen bereitgestellt.
Die vollständigen Konformitätserklärungen finden Sie in Deutsch und Englisch im Bereich Download sowie detaillierte Entsorgungshinweise gebündelt auf unserer Recycling-Informationsseite.
KI-Transparenz-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt